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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14 (https://dejure.org/2015,10820)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - 7 B 34.14 (https://dejure.org/2015,10820)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - 7 B 34.14 (https://dejure.org/2015,10820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Dauerhafte Zuweisung eines Technischen Fernmeldeoberamtsrats der Deutsche Telekom AG zur Vivento Customer Services GmbH als Teamleiter Projektmanagement

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 5 GG, Art 143b Abs 3 GG, § 4 Abs 4 S 2 PostPersRG, § 8 PostPersRG
    Dauerhafte Zuweisung; Deutsche Telekom AG; Vivento Customer Services GmbH; Teamleiter Projektmanagement; Anfechtungsklage; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; dem Amt entsprechende Tätigkeit; Aufgabenkreis; amtsangemessene Beschäftigung; Bewertung des Arbeitspostens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (DTNP); Fernmeldeamtsrat (A

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Die Rechtmäßigkeit der Zuweisung würde dadurch nicht berührt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Aus diesen Gründen sind bereits in der Zuweisungsverfügung die dem Beamten zugewiesenen Aufgaben so genau zu bestimmen, dass ihre Art und Wertigkeit sowohl für den betroffenen Beamten zur Sicherstellung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Tochter- oder Enkelunternehmen eindeutig vorgegeben ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Dies widerspräche dem Direktionsrecht des aufnehmenden Unternehmens, das diesem nach § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG zugeordnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., Rn. 25).

    Der Funktionsvergleich gibt vielmehr nur den Maßstab vor, nach dem sich die Gleichwertigkeit - nicht Deckungsgleichheit - einer Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG beurteilt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. November 2014 - 1 A 2515/12 - juris Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Ein dringendes betriebliches und personalwirtschaftliches Interesse der Aktiengesellschaft liegt vor, weil ein Arbeitsposten für den Kläger bei der Deutschen Telekom AG nicht mehr besteht, diese aber dem verfassungsrechtlich garantierten Rechtsanspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 8 f.).

    Dies ermöglicht die Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung auch für die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Die Zuweisung legt die dem Beamten allgemein möglichen und von ihm konkret zu erfüllenden Aufgaben bei einem bestimmten Tochter- oder Enkelunternehmen fest und sichert damit sowohl die Wahrnehmung der Dienstherrnbefugnisse durch das Postnachfolgeunternehmen als auch den Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - juris Rn. 21).

    Notwendig ist daher die Übertragung zum einen eines allgemein bei dem betreffenden Unternehmen möglichen Aufgabenkreises, die wie bei einem abstrakt-funktionellen Amt den Kreis der dort amtsangemessenen Tätigkeiten festlegt, und zum anderen die Übertragung eines konkreten Aufgabenbereichs, die - als Teilmenge des allgemein möglichen Aufgabenbereichs - wie bei einem konkret-funktionellen Amt den Kreis der aktuell zu erfüllenden amtsangemessenen Aufgaben bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2014 - 1 A 2515/12

    Beteiligung des Betriebsrats bei Entscheidungen über Beamte ohne eigenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Der Funktionsvergleich gibt vielmehr nur den Maßstab vor, nach dem sich die Gleichwertigkeit - nicht Deckungsgleichheit - einer Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG beurteilt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. November 2014 - 1 A 2515/12 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris Rn. 12, bestätigt durch Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - Rn. 15).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris Rn. 12, bestätigt durch Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - Rn. 15).
  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Weil sich nach dem materiellen Recht keine Hinweise für einen anderen Beurteilungszeitpunkt entnehmen lassen, ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei Anfechtungsklagen die Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 4 Rn. 40; zur Versetzung: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2000 - 2 B 42.00 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2011 - 6 S 28.11

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Fernmeldeamtmann;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Der hiernach durchzuführende Funktionsvergleich mit den Tätigkeitsbereichen bei der Deutschen Bundespost verlangt allerdings nicht, dass er konkret personenbezogen mit Blick auf den jeweiligen Beamten und seine früher bei der Deutschen Bundespost ausgeübte Tätigkeit erfolgt (so aber der früher für das Bundesbeamtenrecht zuständige 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, z.B. Beschluss vom 2. September 2011 - OVG 6 S 28.11 - juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 08.05.2013 - 2 B 214/12

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Referentin Managementsupport für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung der Zuweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 LA 260/12 - juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 214/12 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2013 - 5 LA 260/12

    Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit durch die Deutsche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung der Zuweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 LA 260/12 - juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 214/12 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 03.02.2022 - 3 L 629.21
    Dem materiellen Recht lassen sich dagegen keine Anhaltspunkte dafür entnehmen (vgl. zu dieser Möglichkeit OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2015 - OVG 7 B 34.14 -, juris, Rn. 30; ferner OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. November 2009 - 2 B 469/09 - NVwZ-RR 2010, 434), dass stattdessen als Beurteilungszeitpunkt der Studien- bzw. Semesterbeginn maßgeblich wäre.
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